Windtabelle Vorfahrt Lexikon Wasserstart

Wer hat Vorfahrt auf dem Wasser

 

1. Surfer untereinander:

Das Wegerecht auf dem Wasser nimmt immer beide "Verkehrsteilnehmer" in die Pflicht. Es gibt einen Ausweichpflichtigen und einen Kurshaltepflichtigen. Droht eine Kollision, muß im Zweifel auch der Surfer mit Vorfahrt das "Manöver des letzten Augenblicks" fahren - je nach Können ein kühles Bad oder eine Powerhalse.

Auf direktem Konfrontationskurs genießt der Surfer das Vorrecht, der die rechte Hand vorne (am Mast) hat. Diese Regel nennen Surfer und Segler Backbordbug vor Steuerbordbug. Dabei muß derjenige klein beigeben, der das Segel in Fahrtrichtung gesehen auf der rechten Seite (Steuerbord) hält.

Haben zwei oder mehrere Surfer den Wind von der gleichen Seite, während sich ihre Wege zu kreuzen drohen, dann gilt die Regel Lee vor Luv. In diesem Fall muß der Surfer ausweichen, der höher am Wind fährt.

Für Geschwindigkeitsrekordler gibt es auf dem Wasser kein Tempolimit, aber eine anderweitige Verpflichtung: Überholer müssen sich freihalten. Bei jedem Überholvorgang gilt: mindestens zwei Mastlängen Abstand halten.

Vorfahrt in der Welle:

Handfeste Diskussionen können vermieden werden, wenn man sich in der Brandung an folgende Regeln hält: Wer durch die Brandungszone hinausfährt, hat Vorrang gegenüber dem, der mit der Welle in Richtung Ufer surf. Wenn allerdings Ausweichen möglich ist, sollte man einen schönen Wellenritt nicht behindern.

Beim Absurfen gilt: Wer die Welle zuerst hat, dem gehört sie auch. Reiten mehrere Surfer eine Welle gleichzeitig ab, hat derjenige Vorfahrt, der näher an der brechenden Lippe surft. Wellenreitern sollte man grundsätzlich den Vortritt lassen und am besten nicht in die Anpaddel-Zone hineinsurfen.

2. Surfer und andere Wasserfahrzeuge:

Seit dem 22.10.98 werden Surfer auf Binnengewässern und an der Küste unterschiedlich bewertet.
Im Bereich der Binnenschiffahrtsstraßenordnung haben Surfer weiterhin theoretisch Vorfahrt gegenüber Ruder- und Motorbooten, auf Kollisionskurs mit Seglern gelten die gleichen Regeln wie bei Surfern untereinander. In der Praxis ist es aber oft besser, rechtzeitig auszuweichen, weil der Surfer schneller reagieren kann. Das Wegerecht sollte man sich nicht erzwingen. Vorsicht auch vor Berufs- und Linienschiffen - die haben immer Vorrang.
Im Geltungsbereich der Seeschiffahrtsstraßenordnung sind Surfer nur noch "Geräte" ohne gesonderte Vorfahrtsrechte. Mit fataler Wirkung: Damit sind Windsurfer ausweichpflichtig gegenüber allen anderen Fahrzeugen, also auch gegenüber Seglern, Ruder- und Motorbooten. Zusätzlich muß an Stränden mit erkennbarem Badebetrieb im Abstand von bis zu 500 Metern die Geschwindigkeit auf acht km/h reduziert werden.